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Ailem
Ratgeber

Pflegegrade — einfach erklärt.

Fünf Stufen, ein gemeinsamer Zweck: Sie entscheiden, wer pflegt — und die Pflegekasse trägt einen großen Teil der Kosten. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen Ihre Pflegebox zu.

42 € pro Monat — seit Jahren stabil

§ 40 Abs. 2 SGB XI: Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab Pflegegrad 1. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — ohne Vorkasse, ohne Kleingedrucktes.

Punkte statt Bauchgefühl.

Der Medizinische Dienst (MD) prüft sechs Lebensbereiche — Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung und Verhaltensweisen.

Aus den Einzelpunkten ergibt sich Ihr Pflegegrad. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor — auf Deutsch oder Türkisch — damit nichts unter den Tisch fällt.

Antrag stellen

Bei Ihrer Pflegekasse — wir helfen beim Ausfüllen.

MD-Begutachtung

Termin zu Hause. Wir bereiten vor und begleiten auf Wunsch.

Bescheid prüfen

Stimmt der Pflegegrad nicht, legen wir Widerspruch ein.

Was Ihnen jeweils zusteht.

Konkrete Eurobeträge ändern sich — Pflegehilfsmittel-Anspruch von 42 €/Monat bleibt seit Jahren stabil. Für Pflegegeld und Sachleistungen sprechen wir mit Ihnen die aktuellen Werte mit Ihrer Pflegekasse durch.

1

Geringe Beeinträchtigung

12,5 – 27 Punkte

Sie sind weitgehend selbstständig. Einzelne Hilfen erleichtern den Alltag — und entlasten Angehörige.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • Entlastungsbetrag für Hilfen im Alltag
  • Beratungseinsatz und Pflegekurse
Häufigster Pflegegrad
2

Erhebliche Beeinträchtigung

27 – 47,5 Punkte

Tägliche Pflege wird zur festen Aufgabe — meist tragen Angehörige die Hauptlast.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege
3

Schwere Beeinträchtigung

47,5 – 70 Punkte

Pflege ist rund um die Uhr ein Thema. Angehörige brauchen verlässliche Entlastung.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • Höheres Pflegegeld / Pflegesachleistungen
  • Kurzzeit- und vollstationäre Pflege möglich
4

Schwerste Beeinträchtigung

70 – 90 Punkte

Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt. Pflege ist umfangreich und belastend.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • Höchstes ambulantes Pflegegeld
  • Vollstationäre Versorgung mit hohem Zuschuss
5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

90 – 100 Punkte

Pflege erfordert besondere fachliche Versorgung — meist mit professioneller Unterstützung.

  • Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • Maximale Geld- und Sachleistungen
  • Vollstationäre Versorgung mit höchstem Zuschuss

Was Familien uns oft fragen.

Bei Pflegegraden geht es um Geld, Bürokratie, Zeit. Hier die fünf Fragen, die wir am häufigsten am Telefon hören.

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden — egal ob durch Angehörige, einen Pflegedienst oder beides. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Persönliche Beratung Mo–Do 9–15 Uhr · Fr 9–14 Uhr · auf Deutsch und Türkçe

Ihre Pflegebox — nach Ihren Bedürfnissen.

Stellen Sie Ihre monatliche Box zusammen. Wir kümmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse, die Abrechnung und die Lieferung — von Antrag bis Bescheid und darüber hinaus.

Stellen Sie Ihre Box selbst zusammen.

Wählen Sie aus, was Sie monatlich brauchen. Bis 42 € pro Monat übernimmt die Pflegekasse — ab Pflegegrad 1, gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI.

Einmal-Handschuhe

Latexfrei, puderfrei, 100 Stück pro Box · 7,50 € pro Box

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Mund-Nasen-Schutz

OP-Maske Typ IIR, 50 Stück · 5,00 € pro Box

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Bettschutzeinlagen

60 × 90 cm, saugstark · 8,00 € pro 10er-Pack

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Händedesinfektion

Hautverträglich, 500 ml · 6,00 € pro Flasche

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Flächendesinfektion

Schnellwirksam, 1 l · 9,00 € pro Flasche

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Desinfektionstücher

Vorgetränkt, 100 Stück · 7,00 € pro Box

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Stückpreise sind Richtwerte. Abgerechnet wird zwischen uns und Ihrer Pflegekasse — Sie zahlen nichts.

Unsicher beim Pflegegrad?

Lassen Sie uns das gemeinsam durchgehen. Wir hören zu, ordnen den Antrag und begleiten Sie bis zum Bescheid — auf Deutsch oder Türkisch.